Land fördert kommunalen Straßenbau: Bessere Verkehrsinfrastruktur für den Kreis Borken

Mit dem Programm der Förderung des kommunalen Straßenbaus 2021 unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen die Kommunen bei wichtigen Straßenbauvorhaben.  Die Koalition aus CDU und FDP treibt damit die weitere Modernisierung der Infrastruktur in NRW an.

Dazu erklären die Landtagsabgeordneten Heike Wermer und Hendrik Wüst, Minister für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen:

„Ein gut ausgebautes Straßennetz stärkt die Infrastruktur vor allem bei uns im ländlichen Raum. Moderne Straßen fördern die Lebens- und Arbeitsqualität der Menschen und Unternehmen überall bei uns in Nordrhein-Westfalen. Die im Programm enthaltenen Projekte kommen deshalb allen Bürgerinnen und Bürgern im Kreis Borken zu Gute.

Mit über 1,4 Millionen Euro unterstützt das Land den Kreis Borken und die Städte Borken und Vreden bei ihren wichtigen Infrastrukturvorhaben und übernimmt damit einen Löwenanteil bei den zuwendungsfähigen Kosten. Die hohen Fördersätze durch das Land entlasten die Kommunen und helfen, die Infrastruktur und Verkehrssituation bei uns im Kreisgebiet zu verbessern. Gemeinsam mit der CDU bringt die Landesregierung das Land weiter voran!“

Förderung des kommunalen Straßenbaus im Kreis Borken:

Baulastträger

Vorhaben

Gesamtkosten

Landesförderung

Kreis Borken

Grundhafte Erneuerung K3 (Reyerdingstiege), 1. Bauabschnitt vom Burloer Diek bis Hauptstr. in Rhede-Vardingholt

500.000,00 EUR

350.000,00 EUR

Stadt Borken

Mitfahrerparkplatz Heidener Straße

1.330.000,00 EUR

610.000,00 EUR

Stadt Vreden

Grundhafte Erneuerung Kreisverkehrsplatz Wüllenerstraße/Gutenbergstraße/Beatrixstraße, Kreisverkehrsplatz Bahnhofstraße/Winterswyker Straße/Up de Bookholt und Kreisverkehrsplatz Alstätter Straße

640.000,00 EUR

 

450.000,00 EUR

Gesamt

 

2.470.000,00 EUR

1.410.000,00 EUR

 

Hintergrund:

Das Land kompensiert auch in diesem Jahr die vorherigen Bundesmittel vollständig aus dem Landeshaushalt.  Das Programm enthält 121 Vorhaben. Bei zuwendungsfähigen Kosten von 178,26 Millionen Euro ergibt sich eine Gesamtzuwendung des Landes in Höhe von 126,47 Millionen Euro.

Das Land übernimmt seit 2019 mindestens 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten von Maßnahmen. Die für die Maßnahmen des diesjährigen Förderprogrammes geltenden Fördersätze betragen zwischen 70 und 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und liegen damit auf einem unverändert hohen Niveau.

Voraussetzung für die Aufnahme einer Maßnahme in das Programm ist, dass die Baureife gegeben ist und die Regionalräte und die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr der fünf Bezirksregierungen die erforderlichen Beschlussfassungen herbeigeführt haben.