Wir schaffen Klarheit bei Straßenausbaubeiträgen
„Entgegen den, insbesondere von der SPD geäußerten, Erwartungen waren die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel von rund 65 Mio. Euro jährlich mehr aus ausreichend. Mit einem Mittelabfluss von 11 Mio. Euro nach eineinhalb Jahren Laufzeit hat sich jetzt ein Spielraum ergeben, den wir nutzen wollen. Durch intensive und gute Zusammenarbeit von CDU und FDP mit Kommunalministerin Ina Scharrenbach und Finanzminister Lutz Lienenkämper konnten wir eine Lösung finden, die durch Änderung des Förderprogramms unmittelbare Wirkung zeigen wird. Daher werden CDU und FDP in der kommenden Plenarsitzung einen gemeinsamen Antrag einbringen und beschließen, die Beitragszahlungen, auch für bereits bewilligte Anträge, vollständig zu übernehmen und so zu einer 100 Prozent Entlastung der Anlieger zu kommen“, führen die Abgeordneten weiter aus. „Einzige Voraussetzung für die zukünftige Förderung: Ein zum 1. Januar 2022 bestehendes Straßen- und Wegekonzept. Nichts Neues, denn das war auch bisher Voraussetzung für eine Förderung. Aber auch den Anliegern in Kommunen, die noch nicht über ein solches Konzept verfügen, geben wir Planungssicherheit. Wir werden so rasch als möglich, spätestens bis zum 30. Juni, gemeinsam mit den Städten und Gemeinden ein Konzept erarbeiten, wie die Verpflichtung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen unter Vermeidung von Konnexitätsfolgen für das Land zukünftig entfallen kann.“