Stiftung Wohlfahrtspflege fördert Projekte der Caritas im Dekanat Ahaus-Vreden

Düsseldorf. Der Stiftungsrat der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW hat in seiner 218. Sitzung im Dezember die finanzielle Unterstützung für drei Projekte der Caritas im Dekanat Ahaus-Vreden zugesagt. Die Unterstützung beträgt 274.600 Euro.

Mit dem Sonderprogramm „Zugänge erhalten – Digitalisierung stärken“ widmet sich die Stiftung Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen den digitalen Zugangsmöglichkeiten für Dienstleistungsangebote. Das ist in der aktuellen Coronazeit besonders wichtig, um Angebote rund um Teilhabe und Unterstützung fortzuführen. Mit 274.600 Euro fördert die Stiftung den Caritasverband, wie die Stiftung Wohlfahrtspflege der Landtagsabgeordneten Heike Wermer mitteilte.

„Der Zugang zu wichtigen Angeboten der Freien Wohlfahrtspflege muss trotz der coronabedingten Schutzmaßnahmen geöffnet bleiben. Das Sonderprogramm sagt an dieser Stelle den Trägern Hilfe zu. Das ist ein wichtiger Ansatz: digitale Möglichkeiten ermöglichen eine kontaktfreie Teilhabe an Dienstleistungen und Formaten. Das gilt beispielsweise für die Videotelefonie mit Familie und Freunden“, so die Landtagsabgeordnete für den Kreis Borken.

Mit den bisherigen Beschlüssen hat der Stiftungsrat ca. 16 Mio. Euro im Sonderprogramm gebunden. Gleichzeitig hat der Stiftungsrat den Rahmen des Sonderprogramm auf 30 Mio. Euro aufgestockt. Schon jetzt steht fest, dass  große Teile der freigemeinnützigen sozialen Arbeit einen großen Schritt in Richtung Digitalisierung unternommen haben. Für die Caritas im Dekanat Ahaus-Vreden sieht das einen finanziellen Anschub in drei Projekten vor: 1.) „Neue Teilhabe am Leben“ – digitale Kontaktmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen, 2.) „Nähe und Autonomie trotz Einschränkungen“ – Videotelefonie und Unterstützungssysteme in stationären Senioreneinrichtungen, 3.) Neue digitale Möglichkeiten zur Aktivierung von Gästen der Tages- und Kurzzeitpflege.

Hintergrundinformation

Die Stiftung Wohlfahrtspflege ist eine sozialpolitische Institution des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Stiftung verteilt Finanzmittel an die Freie Wohlfahrtsmittel und hilft ihr so bei der Umsetzung gemeinnütziger Aufgaben. Die Projekte kommen Menschen mit Behinderung, Menschen im Alter und benachteiligten jungen Menschen zugute. Die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW finanziert sich aus Gewinnen, die die nordrhein-westfälischen Spielbanken erwirtschaften. Ihre Rechtsgrundlage findet die Stiftung daher auch im Spielbankgesetz NRW.